Kosten & Finanzierung eines Pflegeaufenthaltes
Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung bestehen die Taxen eines Alters- und Pflegeheims aus der Pensionstaxe, der Betreuungstaxe und der Pflegetaxe gemäss KVG.
Die Pensionstaxe umfasst Unterkunft, Verpflegung, Zimmerreinigung, Wäsche-besorgung. Sie unterscheidet sich je nach Zimmertyp und -komfort.
Die Betreuungstaxe bezieht sich auf sämtliche Betreuungsleistungen unseres Personals, welche nicht zur KVG-pflichtigen Pflege gehören, sowie auf die Kosten für Aktivierungstherapie, Anlässe und Veranstaltungen im Haus.
Die Pflegetaxe wird gemäss Pflegebedarf erhoben und verrechnet. Getragen werden die Pflegekosten durch die Krankenkassen, den Kanton und die Wohnsitzgemeinde sowie durch den Bewohner. Die Erhebung des Pflegebedarfs erfolgt mit dem von den Krankenkassen anerkannten 12-stufigen RAI-RUG-System, die Einstufung wird von den Krankenkassen kontrolliert. Die Höhe der Taxe und die Aufteilung der Kosten werden durch den Kanton festgelegt.
Die Kosten für Mittel und Gegenstände (MiGe) gemäss MiGe-Liste werden seit 1.10.2021 in Einzelverrechnung bis zu einem Höchstvergütungsbetrag von den Krankenkassen übernommen und nicht mehr vom Kanton und den Gemeinden getragen. Beträge über dem Höchstvergütungsbetrag können dem Bewohner verrechnet werden.
Beispiel A: Versicherte Person Pflegestufe 1
| Normpflegetaxe RAI 1 Pensionstaxe 1-er Zimmer Haus 2 Betreuungstaxe | 17.70 147.00 42.00 |
| Rechnung Pflegeheim | 206.70 |
Beispiel B: Versicherte Person Pflegestufe 12
| Normpflegetaxe RAI 12 Pensionstaxe 1-er Zimmer Haus 2 Betreuungstaxe | 298.60 147.00 42.00 |
| Rechnung Pflegeheim an Bewohner Rückerstattung Pflegebeitrag Krankenkasse Rückerstattung Pflegebeitrag Kanton / Gemeinde Total Eigenanteil zu Lasten Bewohner | 487.60 -115.20 -160.40 212.00 |
(Alle Beträge in CHF pro Tag, Grundlage Taxordnung 01.01.2026, alle Angaben ohne Gewähr, Aufstellung reduziert auf Grundkosten, Bewohner mit Wohnsitz im Kanton Thurgau)
WICHTIG
Wir rechnen den Beitrag der Krankenversicherer sowie die Medikamente der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Produkte der MiGeL B und C direkt mit der Krankenkasse ab. Der Bewohner erhält weiterhin eine übersichtliche Gesamtrechnung, wie hoch der Betrag und die KVG-pflichtigen Medikamente und die MiGeL B und C in Abzug gebracht sind. Sie erhalten zusätzlich die Dokumente "Informationsbeleg der Direktverrechnung", auf welchen ersichtlich ist, welche Medikamente und MiGeL B und C direkt von uns an Ihre Krankenversicherung verrechnet wurden.
Ab Januar 2026 können wir den Kantons- bzw. Gemeindebeitrag direkt mit dem Sozialversicherungszentrum Thurgau abrechnen. Auf der Monatsrechnung werden wir den entsprechenden Betrag entsprechend abziehen.
Finanzierung
Die Bezahlung der Heimrechnung erfolgt durch den Bewohner oder durch seinen Vertreter. Folgende Kostenbeiträge reduzieren die effektive finanzielle Belastung des Bewohners, soweit ein Anspruch besteht und die Leistungen fristgerecht geltend gemacht und beantragt werden:
a) Leistungen der Krankenversicherung gemäss KVG und gemäss dem persönlichen Versicherungsvertrag (siehe Taxordnung, Tarifübersicht zu den Pflegetaxen, Krankenkasse)
b) Normkostenbeitrag von Kanton / Gemeinde gemäss kantonalem Tarif
(siehe Taxordnung, Tarifübersicht zu den Pflegetaxen, Kanton / Gemeinde)
c) gegebenenfalls Hilflosenentschädigung
d) gegebenenfalls Ergänzungsleistungen.
Für Fragen betreffend Finanzierung eines Heimaufenthalts wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder an eine Beratungsstelle der Pro Senectute Thurgau. Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen (PDF-Dokumente sowie hilfreiche Links) auf unserer Webseite. > Informationen
Selbstverständlich sind auch wir gerne für Sie da, um Ihnen bei der Orientierung behilflich zu sein.